Nicht-Wiederbelebungs-Tattoos: Are They Valid?

In einem kürzlich im New England Journal of Medicine erschienenen Artikel wurde ein Fall geschildert, in dem eine Tätowierung mit der Aufschrift „Do Not Resuscitate“ (DNR) (siehe Abbildung 1) ein ethisches Dilemma für die den Patienten betreuenden Notärzte und Intensivmediziner darstellte, die sich von einer fragwürdigen Empfehlung ihrer Ethikberater leiten ließen.1 Der unbekannte Patient wurde bewusstlos und in kritischem Zustand in die Notaufnahme eingeliefert. „Do Not Resuscitate“ war auf seine vordere Brustwand tätowiert, zusammen mit seiner mutmaßlichen Unterschrift.

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ACEP Now: Vol. 37 – No. 04 – April 2018

Ohne die Unterstützung der nächsten Angehörigen oder der Papiere für die Patientenverfügung entschied das Gesundheitsteam zunächst, die Tätowierung mit der Patientenverfügung nicht zu beachten. Später revidierte es jedoch seine Entscheidung und ließ die Tätowierung nach einer Ethikberatung zu. Die Ethikberater kamen zu dem Schluss, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Tätowierung die authentischen Präferenzen des Patienten widerspiegelt und dass „das Gesetz manchmal nicht flexibel genug ist, um eine patientenorientierte Pflege und die Achtung der Interessen des Patienten zu unterstützen“. Die Schlussfolgerung der Ethikberater sollte keinen Präzedenzfall für künftige ähnliche Fälle schaffen, da die DNR-Tätowierung weder rechtlich noch ethisch ausreichend war, um die medizinische Versorgung zu lenken.

Bevor wir uns mit den spezifischen Unzulänglichkeiten der Tätowierung befassen, ist es sinnvoll, einen Überblick über die vorausschauende Pflegeplanung (ACP) zu geben. Es gibt zwei Hauptformen von ACP-Dokumenten: Patientenverfügungen (AD) und ärztliche Anordnungen für lebenserhaltende Behandlungen (POLST). Eine Patientenverfügung ist ein juristisches Dokument, das zu jedem Zeitpunkt des Lebens ausgefüllt werden kann, um die künftige Versorgung zu regeln und/oder einen stellvertretenden Entscheidungsträger zu bestimmen. Die Patientenverfügung muss von der Person (selbst) ausgefüllt werden und erfordert je nach Bundesland einen Zeugen oder einen Notar. POLST-Formulare sind ärztliche Anordnungen für die Versorgung am Lebensende, die von einer Einrichtung des Gesundheitswesens auf eine andere übertragen werden können. Sie sind für schwerkranke oder gebrechliche Patienten gedacht, die kurz vor dem Lebensende stehen, und können mit Hilfe eines Bevollmächtigten ausgefüllt werden. In Tabelle 1 sind die Unterschiede zwischen Patientenverfügungen und POLST zusammengefasst.

Tabelle 1: Vergleich von Patientenverfügungen und POLST

(für ein größeres Bild anklicken) Tabelle 1: Vergleich von Patientenverfügungen und POLST

Die „Do Not Resuscitate“-Tätowierung in dem Artikel ist aus den folgenden Gründen weder rechtlich noch ethisch ausreichend, um die medizinische Versorgung zu steuern:

  1. Tattoos sind weder eine gesetzliche Patientenverfügung noch ein POLST, die beiden ACP-Dokumente, die in den Vereinigten Staaten zwischen verschiedenen Einrichtungen übertragbar sind. Die Tätowierung kann nicht als tragbare Patientenverfügung angesehen werden, da sie keinen Zeugen oder Notar enthält, der die rechtliche Dokumentation ausfüllt.
  2. Eine informierte Entscheidungsfindung kann nicht vorausgesetzt werden. Studien haben gezeigt, dass Patienten die Terminologie der EOL-Versorgung nur unzureichend verstehen, und nur etwa die Hälfte der befragten Patienten in der Notaufnahme hatte ein korrektes Verständnis des Begriffs „Nicht wiederbeleben“.2 Es gibt keinen Beweis dafür, dass die Tätowierung ein klares Verständnis des DNR-Status anzeigt.
  3. Die Tätowierung enthält keine ausreichenden Informationen, um die medizinische Behandlung zu steuern. Will der Patient keine Herzdruckmassage, keine Intubation, keine Vasopressoren? Patientenverfügungen und POLSTs klären die Präferenzen, so dass die Anbieter die Wünsche der Patienten besser interpretieren können, auch wenn es immer noch zu Unklarheiten darüber kommen kann, ob bestimmte Eingriffe gewünscht werden.
  4. Die Präferenzen bei der Sterbebegleitung sind dynamisch. Abhängig von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Prognose und medizinisch-technischem Fortschritt können sich die EOL-Präferenzen einer Person ändern.3 Im Gegensatz zu einer Tätowierung können Patientenverfügungen und POLST-Formulare leicht geändert werden, um die aktuellen Wünsche des Patienten widerzuspiegeln.
  5. Eine Tätowierung wird häufig bereut. Mehr als 50 Prozent der Menschen bereuen später ihre Tätowierung.4 Der häufigste Grund für die Entfernung einer Tätowierung ist eine schlechte Entscheidungsfindung, die oft auf einen Rausch zurückzuführen ist, der zu einem späteren Bedauern führt. Es wurde bereits über einen Fall berichtet, bei dem die Tätowierung einer Patientenverfügung nicht den aktuellen Wünschen des Patienten entsprach.5

Ein wichtiger ethischer Grundsatz, den Notärzte berücksichtigen müssen, ist, dass die Verweigerung und der Entzug lebenserhaltender Maßnahmen als ethisch gleichwertig angesehen werden. Daher sollten Notärzte lebenserhaltende Maßnahmen ergreifen, wenn der Wille des Patienten unklar ist. Wenn weitere Informationen vorliegen, kann die Versorgung des Patienten entsprechend seinen Wünschen deeskaliert werden.

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