Genetisch veränderte Organismen

Brexit

  • Bekanntmachung an die Beteiligten – Rücknahme der britischen und EU-Vorschriften zum Lebensmittelrecht
  • Bekanntmachung an die Beteiligten – Rücknahme der britischen und EU-Vorschriften im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen, insbesondere Import-/Exportlizenzen
  • Bekanntmachung an die Betroffenen – Rücknahme der britischen und EU-Vorschriften über genetisch veränderte Organismen

Lebens- und Futtermittel stammen in der Regel von Pflanzen und Tieren, die von Menschen seit mehreren tausend Jahren angebaut und gezüchtet werden. Im Laufe der Zeit wurden die Pflanzen und Tiere mit den wünschenswertesten Eigenschaften für die Züchtung der nächsten Generationen von Lebens- und Futtermitteln ausgewählt. Dies galt beispielsweise für Pflanzen mit erhöhter Widerstandsfähigkeit gegen Umweltbelastungen wie Krankheiten oder mit erhöhtem Ertrag.

Diese wünschenswerten Eigenschaften entstanden durch natürlich auftretende Variationen im Erbgut dieser Pflanzen und Tiere. In jüngster Zeit ist es möglich geworden, das Erbgut lebender Zellen und Organismen mit Hilfe von Techniken der modernen Biotechnologie, der sogenannten Gentechnik, zu verändern. Das genetische Material wird künstlich verändert, um ihm eine neue Eigenschaft zu verleihen (z. B. Resistenz einer Pflanze gegen Krankheiten, Insekten oder Trockenheit, Toleranz einer Pflanze gegenüber Herbiziden, Verbesserung der Qualität oder des Nährwerts eines Lebensmittels, Steigerung des Ertrags).

Solche Organismen werden als „genetisch veränderte Organismen“ (GVO) bezeichnet. Lebens- und Futtermittel, die solche GVO enthalten oder aus ihnen bestehen oder aus GVO hergestellt werden, werden als „genetisch veränderte (GV) Lebens- oder Futtermittel“ bezeichnet.

Neu: Die Kommission schlägt Änderungen vor, die es den EU-Ländern ermöglichen, die Verwendung zugelassener GVO einzuschränken oder zu verbieten.

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