Willkommen

5. Langzeitvisum (Kategorie „D“) zu Studienzwecken, sofern das Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann
Es wird empfohlen, entsprechende Nachweise (z.B. Kopie der Heiratsurkunde (Meldebescheinigung) sowie des deutschen Reisepasses des Partners, Bestätigung des Arbeitgebers/der Universität) oder die Aufenthaltsgenehmigungskarte zum Flughafen mitzubringen.
Die Durchreise ist auch für Personen ohne Schengen-Transitvisum möglich; bitte halten Sie Ihr bestätigtes Weiterreiseticket bereit und vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass Ihr Zielland die Einreise erlaubt.

Für folgende Gruppen besteht derzeit ein Einreiseverbot:

1.Kurzzeitvisum (Kategorie „C“) – Schengen-Visum für Geschäfts-, Freizeit- und Familienbesuche
2.Sonstiges Langzeitvisum (Kategorie „D“), z.B. für Arbeitssuchende oder wenn die oben genannten Voraussetzungen für Arbeits- und Studienvisa nicht erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass indische Staatsangehörige einen E-Curfew-Pass direkt bei den jeweiligen indischen Behörden beantragen können. Kontaktinformationen finden Sie hier.

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