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Crash Reporting – Frequently Asked Questions

Informationen für Autofahrer und andere Personen, die in Unfälle in NSW verwickelt sind.

Wann muss die Polizei bei Unfällen anwesend sein und diese untersuchen?

Wird die Polizei bei Unfällen anwesend sein, die nicht die Kriterien für „schwere Verkehrsunfälle“ erfüllen?

Welche Unfälle untersucht die Polizei?

Wird die Polizei gegen „schuldige“ Fahrer vorgehen, die an „Abschleppunfällen“ beteiligt sind?

Was ist, wenn der Unfall mit schwerem rücksichtslosem, gefährlichem oder bedrohlichem Fahren verbunden ist?

Wie verhält es sich mit anderen Straftaten/Verhaltensweisen, die am Unfallort vorliegen könnten?

Sollte die Polizei gerufen werden, wenn ein erheblicher Sachschaden entstanden ist?

Was ist, wenn Fahrer am Unfallort falsche Angaben machen?

Was ist, wenn ein Fahrer in ein unbeaufsichtigt geparktes Auto, einen Zaun oder ein anderes Bauwerk kracht?

Gibt es irgendwelche Änderungen in der Gesetzgebung in Bezug auf die Unfallmeldung?

Was ist, wenn ein beteiligter Fahrer keinen Führerschein hat?

Was ist, wenn ein beteiligtes Fahrzeug nicht zugelassen ist?

Was ist, wenn es am Unfallort zu einem Konflikt zwischen den Beteiligten kommt (z. B. wenn die Fahrer sich weigern, ihre Personalien auszutauschen oder sich darüber streiten, wer die Schuld trägt)

Wie können Autofahrer feststellen, ob andere Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wenn die Polizei nicht vor Ort ist?

Wie wird bei Unfällen, die nur abgeschleppt werden, festgestellt, wer „schuld“ ist, wenn die Polizei nicht ermittelt?

Wie können Autofahrer einen Anspruch für einen „geringfügigen Verkehrsunfall“ geltend machen, bei dem keine Fahrzeuge abgeschleppt wurden, wenn es keine polizeiliche Berichtsnummer gibt?

Was können Autofahrer tun, um sicherzustellen, dass bei Unfällen, die nicht von der Polizei untersucht werden, die richtige Partei „schuld“ ist?

Wo können Autofahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, weitere Ratschläge zu Versicherungsansprüchen erhalten?

Was ist, wenn ich bei einem Unfall verletzt wurde, dies aber erst nach dem Verlassen des Unfallorts feststelle?

Was ist, wenn ich eine Polizeiberichtsnummer im Zusammenhang mit einem Unfallschaden benötige?

Wie können Autofahrer oder Versicherungsgesellschaften eine Kopie des polizeilichen Unfallberichts erhalten?

Was ist, wenn ein Autofahrer keinen Abschleppdienst für sein Fahrzeug organisieren kann?

Was sollten Autofahrer tun, wenn sie der Meinung sind, dass sich ein Abschleppwagenfahrer an einer Unfallstelle unangemessen verhält?

Warum registriert die Polizei von NSW immer noch Unfälle, die nur abgeschleppt werden, wenn sie diese nicht untersucht?

Wann muss die Polizei bei Unfällen anwesend sein und diese untersuchen?

Die Polizei wird bei Verkehrsunfällen anwesend sein und diese untersuchen, die den Kriterien für „schwere Verkehrsunfälle“ entsprechen. Das ist der Fall, wenn:

  • eine Person getötet oder verletzt wird, oder
  • eine Partei nicht anhält und keine Angaben macht, oder
  • ein Fahrer mutmaßlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

Wird die Polizei zu Unfällen hinzugezogen, die nicht den Kriterien eines „schweren Verkehrsunfalls“ entsprechen?

Die Polizei nimmt an jedem Unfall teil, bei dem eine oder mehrere der folgenden Fragen mit „ja“ beantwortet werden können:

  1. Ist jemand eingeklemmt, getötet oder verletzt worden, oder
  2. Haben die Beteiligten es versäumt, Einzelheiten auszutauschen, oder
  3. Erscheint ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, oder

und

  1. Wird die Polizei benötigt, um den Verkehr zu regeln oder Gefahren zu bewältigen, oder
  2. Muss ein Bus oder Lkw abgeschleppt werden, oder
  3. Sind Gefahren vorhanden (z. B.. Auslaufende Flüssigkeiten, Schäden an Strommasten/Strukturen usw.) oder
  4. Gibt es andere Probleme, die die Anwesenheit der Polizei erfordern (z. B. aggressives/kriminelles Verhalten usw.)?

Welche Unfälle untersucht die Polizei?

Die Polizei untersucht alle Verkehrsunfälle, die den Kriterien für „schwere Verkehrsunfälle“ entsprechen. Das ist der Fall, wenn:

  • eine Person getötet oder verletzt wird, oder
  • eine Partei nicht anhält und keine Angaben macht, oder
  • ein Fahrer mutmaßlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

Wird die Polizei gegen „schuldige“ Fahrer vorgehen, die in „Nur-Abschlepp-Unfälle“ verwickelt sind?

Im Allgemeinen wird die Polizei bei „Nur-Abschlepp-Unfällen“ nicht mehr ermitteln, es liegt jedoch in ihrem Ermessen, Verkehrsverstöße zu untersuchen, die bei jeder Art von Unfall festgestellt werden, und Maßnahmen gegen fehlbare Fahrer zu ergreifen, wenn sie dies für angemessen hält.
Was ist, wenn der Unfall mit einer schwerwiegenden rücksichtslosen, gefährlichen oder bedrohlichen Fahrweise verbunden ist?

Wenn ein Mitglied der Öffentlichkeit Zeuge von Verkehrsverstößen wird, kann er dies jederzeit der Polizei melden, unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall handelt. Die Polizei wird anhand der individuellen Umstände entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden.

Wenn jemand in einen ungewöhnlichen Unfall verwickelt ist, kann er sich an die Polizei wenden und um Rat fragen; bei Bedarf wird die Polizei vor Ort sein.

Auch wenn die Polizei in der Regel keine Ermittlungen bei leichten Unfällen oder Unfällen mit Abschleppdienst durchführt, liegt es in ihrem Ermessen, bei festgestellten Verkehrsverstößen zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie dies für angemessen hält.
Wie sieht es mit anderen Straftaten/Verhaltensweisen aus, die an einem Unfallort vorhanden sein könnten?

Wie in jeder Situation sollte jeder, der an einem Unfallort kriminelles Verhalten vermutet, die Polizei rufen, um Ermittlungen durchzuführen.
Sollte die Polizei gerufen werden, wenn ein erheblicher Sachschaden entstanden ist?

Wenn jemand in einen ungewöhnlichen Unfall verwickelt ist oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, der gegenwärtig oder wahrscheinlich eine Gefahr oder Behinderung darstellt, sollte die Polizei gerufen werden, die dann entscheidet, welche Maßnahmen je nach den Umständen erforderlich sind.
Was ist, wenn Fahrer am Unfallort falsche Angaben machen?

Wenn ein Fahrer den Verdacht hat, dass falsche Angaben gemacht wurden oder ein anderes verdächtiges Verhalten vorliegt, sollte er die Polizei anrufen, die dann bei Bedarf den Unfallort aufsucht.

Wenn Fahrer den Unfallort verlassen haben und falsche Angaben gemacht wurden, sollten sie die Angelegenheit der Polizei melden. Die Polizei wird weitere Nachforschungen anstellen und gegebenenfalls Ermittlungen anstellen.
Was ist, wenn ein Fahrer in ein unbeaufsichtigt geparktes Auto, einen Zaun oder ein anderes Bauwerk kracht?

Wenn am Unfallort aus irgendeinem Grund keine Angaben ausgetauscht werden können, rufen Sie die Polizei an, die Ihnen dann behilflich sein wird.
Wird die Gesetzgebung im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Unfallmeldung geändert?

Es werden keine Änderungen an der Gesetzgebung im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Unfallmeldung vorgenommen. Die Zuständigkeiten und Pflichten der Fahrer bleiben nach den Straßenverkehrsvorschriften von 2008 und den zugehörigen Verordnungen genau gleich.
Was ist, wenn ein beteiligter Fahrer keinen Führerschein hat?

Wenn ein Autofahrer am Unfallort Grund zu der Annahme hat, dass ein anderer beteiligter Fahrer keinen Führerschein hat oder andere verdächtige Umstände vorliegen, sollte er die Polizei verständigen. Die Polizei wird entscheiden, ob eine Anwesenheit erforderlich ist, und wird den mutmaßlichen Verstoß gegen die Fahrerlaubnis untersuchen.

Wenn die Fahrer den Unfallort bereits verlassen haben, sollten sie die Angelegenheit der Polizei melden, die dann die Ermittlungen aufnimmt.
Was ist, wenn ein beteiligtes Fahrzeug nicht zugelassen ist?

Wenn ein Autofahrer am Unfallort Grund zu der Annahme hat, dass ein beteiligtes Fahrzeug nicht zugelassen ist oder andere verdächtige Umstände vorliegen, sollte er die Polizei kontaktieren. Die Polizei wird entscheiden, ob eine Anwesenheit erforderlich ist, und wird den mutmaßlichen Zulassungsverstoß untersuchen.

Wenn die Fahrer den Unfallort bereits verlassen haben, melden Sie die Angelegenheit der Polizei, die die Ermittlungen aufnehmen wird.
Was ist, wenn es am Unfallort einen Konflikt zwischen den Beteiligten gibt (z. B. Fahrer, die sich weigern, Angaben auszutauschen, oder sich darüber streiten, wer die Schuld trägt)

Wenn ein Fahrer sich weigert, Angaben auszutauschen, rufen Sie die Polizei an, die sich darum kümmert.

Wenn sich ein Beteiligter am Unfallort aggressiv verhält, rufen Sie die Polizei, die dann vor Ort ist, um sicherzustellen, dass kein Landfriedensbruch vorliegt.

Wenn die Einzelheiten ausgetauscht und Vorkehrungen für den Abtransport der Fahrzeuge getroffen wurden, sollten die Beteiligten den Unfallort verlassen, sobald es sicher ist, um Gefahren und Ablenkungen für den Verkehr zu vermeiden.
Woher sollen Autofahrer wissen, ob andere Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wenn die Polizei nicht vor Ort ist?

Wenn jemand Grund zu der Annahme hat, dass ein Fahrer am Unfallort unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht (z. B. Aussehen, Verhalten, Geruch usw.), sollte er sofort die Polizei unter der Nummer Triple Zero (000) anrufen, die dann vor Ort ist.

Wenn der mutmaßliche alkohol- oder drogenbeeinflusste Fahrer den Unfallort bereits verlassen hat, rufen Sie die Polizei an, die die Angelegenheit untersuchen wird.

Wie wird festgestellt, wer bei „Nur-Abschleppen“-Unfällen „schuld“ ist, wenn die Polizei nicht ermittelt?

Die Feststellung des „Verschuldens“-Status in Bezug auf die Schadenshaftung bei Verkehrsunfällen obliegt seit jeher den Versicherungsgesellschaften und/oder den Rechtsvertretern der Fahrer. Die Änderungen bei der Unfallmeldung haben keinen Einfluss auf diese Zuständigkeit.

Versicherungsgesellschaften nehmen die Aufgabe der Feststellung der Haftung für Schäden seit vielen Jahren wahr. Die Versicherer verlassen sich nicht allein auf Polizeiberichte, sondern führen eigene Ermittlungen durch.

Beteiligte Autofahrer sind nach wie vor verpflichtet, „Nur-Abschlepp-Unfälle“ nach Verlassen des Unfallortes über die Polizei-Hotline 131 444 zu melden. Die Polizei-Hotline teilt den Anrufern am Ende des Anrufs eine Berichtsnummer für Versicherungszwecke mit.
Wie können Autofahrer einen Anspruch für einen „geringfügigen Verkehrsunfall“ geltend machen, bei dem keine Fahrzeuge abgeschleppt wurden, wenn es keine Berichtsnummer der Polizei gibt?

Die Polizei von NSW hat sich vor der Umsetzung der Änderungen eingehend mit dem Insurance Council of Australia beraten. Die Versicherungsgesellschaften sind sich bewusst, dass es nicht für jeden Vorfall einen Polizeibericht gibt. Sie verlangen keine polizeiliche Vorgangsnummer für Ansprüche im Zusammenhang mit „geringfügigen“ Unfällen, bei denen keine Fahrzeuge abgeschleppt wurden. Für diese Art von Unfällen verlangen sie schon seit vielen Jahren keine polizeiliche Meldungsnummer mehr.
Was können Autofahrer tun, um sicherzustellen, dass bei Unfällen, die nicht von der Polizei untersucht werden, die richtige Partei als „schuldig“ eingestuft wird?

Fahrer sollten die Anweisungen auf dem Faltblatt „Was ist nach einem Autounfall zu tun? Das Faltblatt enthält auch Hinweise darauf, welche Informationen Sie aufzeichnen sollten. Das Faltblatt ist auf der Website der NSW Police Force, bei den örtlichen Polizeidienststellen und den RMS & Service NSW Offices erhältlich und wird ab dem 1. Januar 2015 zusammen mit der Erneuerung der Zulassung an die Besitzer von in NSW zugelassenen Fahrzeugen verschickt.

Wenn es Zeugen des Unfalls gibt, die bereit sind, den Beteiligten ihre Daten mitzuteilen, sollten diese von den Fahrern aufgezeichnet werden, falls sie später benötigt werden.

Fahrer/Besitzer sollten sich in Bezug auf die Haftung bei einem Autounfall von ihrer Versicherungsgesellschaft beraten lassen.

Im Interesse der Sicherheit werden die Fahrer dringend gebeten, den Unfallort so schnell wie möglich zu verlassen, nachdem sie mit den Unfallbeteiligten ihre Daten ausgetauscht und den Abtransport ihrer Fahrzeuge veranlasst haben. Alle Beteiligten sollten außerdem sicherstellen, dass sie sich zu jeder Zeit an einem sicheren Ort aufhalten, der von Gefahren wie dem Verkehr entfernt ist.
Wo können Autofahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, weitere Ratschläge zu Versicherungsansprüchen erhalten?

Ihre Versicherungsgesellschaft sollte Ihre erste Anlaufstelle für Ratschläge zu Versicherungsansprüchen sein. Sollten Sie jedoch auf Schwierigkeiten stoßen oder weiteren Rat benötigen, wenden Sie sich an den Financial Ombudsman Service unter der Nummer 1300 780 808.
Was ist, wenn ich bei einem Unfall verletzt wurde, dies aber erst nach dem Verlassen des Unfallortes feststelle?

Wenn Sie nach dem Verlassen des Unfallortes feststellen, dass Sie verletzt wurden, sollten Sie sich in ärztliche Behandlung begeben und die Polizei-Hotline unter der Nummer 131444 kontaktieren, um die Verletzung zu melden. Je nach den Umständen des Unfalls nimmt die Polizei-Hotline die Meldung entweder telefonisch entgegen oder bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten, den Unfall bei der örtlichen Polizei zu melden.
Was ist, wenn ich eine polizeiliche Meldenummer für einen Unfallschaden benötige?

Alle Unfälle, die der Polizei von NSW gemeldet werden und bei denen es zu Verletzungen kommt, erhalten eine „Ereignis“-Nummer. Wenn diese Meldungen gemacht werden, erhält die meldende Person die entsprechende „Ereignis“-Nummer.
Wie können Autofahrer oder Versicherungsgesellschaften eine Kopie des polizeilichen Unfallberichts erhalten?

Um eine Kopie eines polizeilichen Unfallberichts zu erhalten, sollte ein Antrag gestellt werden, indem ein Formular „P862 Application for Incident Report“ bei der NSW Police Force eingereicht wird über:
Insurance Services Unit
Locked Bag 5102
Parramatta NSW 2124.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Insurance Services Unit unter der Rufnummer (02) 8835 6888 zwischen 8.30 und 16.30 Uhr, montags bis freitags (außer an Feiertagen).
Was ist, wenn ein Fahrer keinen Abschleppdienst für sein Fahrzeug organisieren kann?

Fahrer/Eigentümer sind dafür verantwortlich, ihr Fahrzeug (falls erforderlich) selbst abschleppen zu lassen, es sei denn, sie sind aufgrund von Verletzungen daran gehindert, dies zu tun. Sie sollten alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um das Abschleppen zu organisieren. Dazu gehören:

  • Anrufen eines Abschleppunternehmens ihrer Wahl (siehe Telefonauskunft oder Internet, falls verfügbar)
  • Kontaktieren ihres Versicherers, um bei den Vorkehrungen behilflich zu sein.
  • Kontaktieren eines Verwandten oder Freundes, um die Vorkehrungen zu treffen.
  • Arrangieren des Abschleppens durch einen Abschleppunternehmer am Unfallort (falls vorhanden).

Wenn ein Autofahrer alle anderen Möglichkeiten ausschöpft, um sein Fahrzeug abschleppen zu lassen, kann er die Polizei-Hotline unter der Nummer 131444 anrufen, die ihm weitere Ratschläge gibt und bei Bedarf die örtliche Polizei an den Unfallort schickt.

Die Polizei schleppt Fahrzeuge, die in diese Art von Unfällen verwickelt sind, nur ab, wenn der Fahrer/Eigentümer nicht in der Lage ist, das Abschleppen selbst zu organisieren, und die Polizei feststellt, dass das Fahrzeug eine Gefahr oder eine Behinderung für den freien Verkehr darstellt oder darstellen könnte. Dieses Abschleppen erfolgt gemäß den Abschleppvereinbarungen der Polizei und auf Kosten des Eigentümers.
Was sollten Autofahrer tun, wenn sie der Meinung sind, dass sich ein Abschleppwagenfahrer an einer Unfallstelle unangemessen verhält?

Autofahrer haben das Recht, ihr Fahrzeug von einem Abschleppunternehmen ihrer Wahl abschleppen zu lassen. Im Zweifelsfall sollten sie ihren Versicherer um Rat fragen.

Wenn ein Autofahrer Bedenken wegen des Verhaltens eines Abschleppwagenfahrers hat, kann er die Polizei rufen, die sich darum kümmert.

Es gibt Vorschriften, Regeln und erhebliche Strafen für das Verhalten von Abschleppwagenfahrern, und wenn die Polizei über Verstöße informiert wird, wird sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die Hauptverantwortung für die Überwachung und Regulierung des Abschleppgewerbes liegt bei den Straßen- und Seeverkehrsdiensten – Transport for NSW.
Warum registriert die Polizei von NSW immer noch Unfälle, die nur durch Abschleppen verursacht wurden, wenn sie keine Ermittlungen dazu führt?

In NSW ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, diesen der Polizei melden, wenn ein an dem Unfall beteiligtes Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt oder weggetragen wird. Diese Vorschrift gilt auch für Unfälle mit Toten oder Verletzten und für Fälle, in denen die Beteiligten keine Angaben ausgetauscht haben.

Die von der Polizei von NSW gesammelten Daten über Unfälle mit Toten und Verletzten, andere schwere Verkehrsunfälle und Unfälle, bei denen ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, werden von der Polizei ausgewertet und auch anderen Verkehrssicherheitsabteilungen und -behörden zur Analyse zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Daten werden Unfallschwerpunkte und Unfalltrends ermittelt, um Strategien, Initiativen und die Planung der Straßeninfrastruktur zu unterstützen.

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