U.S. Botschaft in Schweden

Die Einwanderungsvisa-Abteilung der U.S. Botschaft in Stockholm hat mit der schrittweisen Wiederaufnahme einiger Einwanderungsvisa-Dienstleistungen begonnen und bietet eine begrenzte Anzahl von Terminen für diejenigen Antragsteller an, die sich für eine Ausnahme von den COVID-19 Presidential Proclamations (IR-1, IR-2, CR-1, CR-2) qualifizieren. Während die Botschaft bestrebt ist, die Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten, ist es wahrscheinlich, dass sich die Wartezeiten für die Erledigung solcher Dienstleistungen aufgrund erheblicher Rückstände verlängern.

K Visa Processing Update (26. Januar 2021):

Die U.S.. Botschaft in Stockholm bearbeitet keine K-Visumanträge, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß der Presidential Proclamation on the Suspension of Entry as Immigrants and Non-Immigrants of Certain Additional Persons Who Pose a Risk of Transmitting Coronavirus Disease oder sind ein gelisteter Kläger in Milligan v. Pompeo. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie für eine Ausnahme von der Presidential Proclamation in Frage kommen (z.B. Sie haben ein minderjähriges Kind unter 21 Jahren, das US-Bürger oder LPR ist), kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]. Die Botschaft hat sich bereits mit Antragstellern von K-1-Visa in Verbindung gesetzt, die als Kläger in der jüngsten Entscheidung des US-Bezirksgerichts in der Rechtssache Milligan gegen Pompeo

genannt werden. Wir sind nicht in der Lage, ein genaues Datum zu nennen, wann die US-Botschaft in Stockholm die Bearbeitung von K-1-Visa wieder aufnehmen wird, oder wann die US-Botschaft in Stockholm zur Arbeitsbelastung von vor dem COVID zurückkehren wird, aber bitte seien Sie versichert, dass wir die Bearbeitung von K-1-Visa so schnell wie möglich wieder aufnehmen werden, wobei wir die betrieblichen und reiserechtlichen Vorschriften und Einschränkungen einhalten werden. Aus diesem Grund empfehlen wir den Antragstellern, diese Website regelmäßig zu besuchen, um die neuesten Informationen über den Betriebsstatus der Botschaft und alle weiteren Aktualisierungen zu erhalten.

Gültige Proklamationen des Präsidenten:

Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten in den folgenden Ländern aufgehalten haben, ist gemäß den Proklamationen 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041 des Präsidenten ausgesetzt:

  • Brasilien;
  • Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, mit Ausnahme der Überseegebiete außerhalb Europas;
  • Die Republik Irland;
  • die 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn);
  • Die Islamische Republik Iran;
  • Die Volksrepublik China, ausgenommen die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau
  • Die Republik Südafrika

Bitte lesen Sie die Präsidialproklamation für detaillierte Informationen, einschließlich Ausnahmen: https://www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-actions/2021/01/25/proclamation-on-the-suspension-of-entry-as-immigrants-and-non-immigrants-of-certain-additional-persons-who-pose-a-risk-of-transmitting-coronavirus-disease/Diese Proklamation bleibt in Kraft, bis sie vom Präsidenten beendet wird.

Die Proklamationen des Präsidenten über die Aussetzung der Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern, die ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen (P.P.s 10014), bleiben ebenfalls bis zum 31. März 2021 in Kraft. Bitte lesen Sie die Proklamation in vollem Umfang für Details, einschließlich Ausnahmen: https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/extension-of-presidential-proclamations-10014-and-10052.html

Einwanderungsvisa in die Vereinigten Staaten werden für Bürger und Einwohner von Schweden, Norwegen und Dänemark bei der US-Botschaft in Stockholm bearbeitet.

Um ein Einwanderungsvisum zu beantragen, muss ein ausländischer Staatsbürger, der einwandern möchte, im Allgemeinen von einem US-Bürger oder einem rechtmäßig dauerhaft ansässigen unmittelbaren Verwandten oder einem potenziellen US-Arbeitgeber gesponsert werden und über eine genehmigte Petition verfügen, bevor er ein Einwanderungsvisum beantragt. Der Sponsor beginnt das Verfahren, indem er im Namen des ausländischen Staatsbürgers eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreicht. Lesen Sie unser Verzeichnis der Visakategorien auf usvisas.state.gov, um sich über die verschiedenen Arten von Einwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten zu informieren, einschließlich unseres Diversity Visa Program. Befolgen Sie dann die Schritte im Immigrant Visa Process oder im Diversity Visa Process auf usvisas.state.gov, um ein Einwanderungsvisum zu beantragen.

Wenn das USCIS Ihren Antrag genehmigt hat und Sie die Vorbearbeitung beim National Visa Center (NVC) abgeschlossen haben, oder wenn Sie in der Diversity Visa Lotterie ausgewählt wurden und die Bearbeitung beim Kentucky Consular Center (KCC) abgeschlossen haben, lesen Sie die Anweisungen, die Sie vom NVC oder KCC erhalten haben, zusammen mit den Informationen auf dieser Website, um weitere Hinweise und Anweisungen zu erhalten.

Einwanderungsvisum

  • Einwanderung auf Familienbasis
  • Verlobtenvisum
  • Einwanderung auf Beschäftigungsbasis
  • Visum für Vielfalt
  • Visum für Rückkehrer

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