Partnerschaftseinbehalt bei ausländischen Partnern
Partnerschaften unterliegen zahlreichen Einreichungs- und Berichtspflichten. Eine Partnerschaft mit ausländischen Partnern muss nicht nur jährliche Steuererklärungen (Formular 1065) einreichen, sondern kann auch für andere Steuerangelegenheiten verantwortlich sein, wie zum Beispiel:
- Foreign Investment in Real Property Tax Act of 1980 („FIRPTA“);
- NRA Withholding; und
- Partnership Withholding.
Ich habe die FIRPTA- und NRA-Einbehalte in früheren Artikeln erörtert, so dass das Ziel dieses Artikels darin besteht, die Einbehaltungsvorschriften für Partnerschaften zu erörtern. Dies ist ein sehr missverstandener Bereich des Gesetzes und kann manchmal schwierig sein, Kunden zu erklären, besonders wenn sie im Ausland wohnen. Werfen wir einen genaueren Blick auf die Anforderungen.
Was ist ein Partnerschaftseinbehalt für ausländische Partner und warum ist er erforderlich?
Wenn eine Partnerschaft (einschließlich einer LLC, die als Partnerschaft angemeldet wird) Einkünfte hat, die tatsächlich mit einem US-Gewerbe oder -Geschäft verbunden sind, muss sie einen Einbehalt auf die Einkünfte vornehmen, die ihren ausländischen Partnern zugerechnet werden. Diese Einbehaltung ist gemäß IRC Section 1446 erforderlich. In der Revenue Procedure 92-66 und der Treasury Regulation Section 1.1446-3 sind die zeitlichen Vorgaben und die Meldepflichten für die Quellensteuer festgelegt.
Diese Quellensteuerpflicht gilt nicht für Einkünfte, die nicht tatsächlich mit dem US-Gewerbe oder der Geschäftstätigkeit der Partnerschaft verbunden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der IRS die Steuern von nicht in den USA ansässigen Ausländern einzieht, falls diese keine Steuererklärung abgeben und dementsprechend die fällige Steuer zahlen.
Wie hoch sind die Quellensteuersätze?
Der Quellensteuersatz, der für effektiv verbundene Einkünfte gilt, die ausländischen Partnern zuzurechnen sind, die keine Unternehmen sind, beträgt 39,6 %. Für ausländische Partner mit eigener Rechtspersönlichkeit beträgt der Satz jedoch 35 %.
Gibt es Ausnahmen oder Ausschlüsse?
Der IRS gestattet ausländischen Partnern, der Partnerschaft bestimmte Abzüge und Verluste zu bescheinigen, die für das laufende Jahr gelten werden. Darüber hinaus kann ein ausländischer Partner der Partnerschaft bescheinigen, dass die Investition in die Partnerschaft die einzige Aktivität des Partners im Steuerjahr ist (und sein wird), die zu effektiv verbundenem Einkommen, Gewinn, Verlust oder Abzug führt.
Im Falle einer Partnerbescheinigung ist die Partnerschaft nicht verpflichtet, eine Quellensteuer in Bezug auf den ausländischen Partner einzubehalten und abzuführen, wenn die Partnerschaft schätzt, dass die auf das Jahr hochgerechnete oder tatsächlich fällige Steuer weniger als 1.000 USD beträgt.
Welche Formulare muss die Partnerschaft einreichen, um die Steuer zu melden?
Die Quellensteuerschuld der Partnerschaft für ihr Steuerjahr wird auf Formular 8804 gemeldet. Dem Formular 8804 muss ein Formular 8805 für jeden ausländischen Partner beigefügt werden, unabhängig davon, ob eine Quellensteuer gezahlt wurde oder nicht.
Formular 8804 bis zum 15. des vierten Monats nach Abschluss des Steuerjahres der Partnerschaft einreichen. Eine Personengesellschaft, die nur aus ausländischen Partnern besteht, hat jedoch bis zum 15. des 6. Reichen Sie die Formulare 8804 und 8805 getrennt vom Formular 1065 ein. Fällt ein Fälligkeitsdatum auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, reichen Sie es bis zum nächsten Werktag ein.
Wenn Sie mehr Zeit für die Einreichung des Formulars 8804 benötigen, können Sie mit dem Formular 7004 eine Verlängerung beantragen. Beachten Sie jedoch, dass das Formular 7004 lediglich eine Verlängerung darstellt und die Frist für die Zahlung der Steuer nicht verlängert.
Welche Formulare verwendet die Partnerschaft, um die Steuer zu überweisen?
Die Zahlung der Steuer erfolgt mit einem anderen Formular. Die Partnerschaft muss das Formular 8813, Partnership Withholding Tax Payment Voucher (Section 1446), verwenden, um vierteljährliche Raten der Quellensteuer an den IRS zu zahlen. Ein Formular 8813 muss jeder Steuerzahlung während des Steuerjahres der Partnerschaft beiliegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Partnerschaft die Quellensteuer unabhängig von der Höhe der endgültigen US-Steuerschuld der ausländischen Partner (die oft von anderen steuerpflichtigen Einkünften abhängt) und unabhängig davon, ob die Partnerschaft während ihres Steuerjahres Barausschüttungen an die Partner vornimmt oder nicht, zahlen muss.
Wann muss die Steuer abgeführt werden?
Das Formular 8813 sollte am oder vor dem 15. Tag des 4., 6., 9. und 12. Monats des Steuerjahres der Partnerschaft für US-Einkommensteuerzwecke eingereicht werden.
Um eine ordnungsgemäße Anrechnung der Quellensteuer bei der Meldung an den IRS zu gewährleisten, muss eine Partnerschaft für jeden ausländischen Partner eine US-Steueridentifikationsnummer (TIN) angeben. Die Partnerschaft sollte jeden ihrer ausländischen Partner ohne gültige TIN über die Notwendigkeit der Erlangung einer US-Steuerzahleridentifikationsnummer informieren. Die Steuerzahler-Identifikationsnummer einer Person ist die Sozialversicherungsnummer (SSN) oder die individuelle Steuerzahler-Identifikationsnummer (ITIN) der Person. Eine ITIN beginnt immer mit einer 9, und die mittleren beiden Ziffern liegen im Bereich von 70 bis 80. Es ist auch möglich, dass die TIN eines Partners seine US-Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) ist.
Welche Anforderungen gelten für ausländische Partner?
Ein ausländischer Partner ist gesetzlich verpflichtet, eine US-Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn keine US-Steuer fällig ist. Eine gültige ITIN (taxpayer id #) ist erforderlich. Ausländische Partner müssen ihrer individuellen US-Steuererklärung auch das Formular 8805 beifügen, um eine Gutschrift für ihren Anteil an der von der Partnerschaft einbehaltenen Steuer zu beantragen.
Was ist mit Steuerabkommen?
Die USA haben mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen, die die Einbehaltungspflicht verringern können. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Anforderungen eines Steuerabkommens erfüllen.
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