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Alkoholische Getränke werden in der Schweiz nicht höher besteuert, aber neue Verkaufsbeschränkungen werden im Rahmen einer vom Kabinett vorgeschlagenen neuen Gesetzgebung eingeführt.

Dieser Inhalt wurde am 27. Januar 2012 – 11:23Januar 27, 2012 – 11:23

swissinfo.ch und Agenturen

Die Regierung hat eine frühere Idee, die Preise zu erhöhen, um den Konsum zu senken, fallen gelassen. Sie begründet dies mit möglichen rechtlichen Schwierigkeiten und erklärt, dass sie die Maßnahme nun für unverhältnismäßig hält.

Der Verkauf im Einzelhandel soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verboten werden, während Bars in dieser Zeit keine sogenannten „Happy Hours“ mehr abhalten oder unbegrenzt Getränke anbieten dürfen.

Das nächtliche Verbot soll junge Trinker vor Alkoholmissbrauch schützen. Bars und Restaurants müssen außerdem drei alkoholfreie Getränke zu einem niedrigeren Preis anbieten als das billigste alkoholische Getränk im Angebot.

Das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum liegt in der Schweiz bei 16 Jahren für Bier und Wein und bei 18 Jahren für Spirituosen.

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