Kartellrecht

Was bedeutet Kartellrecht?

In den meisten Ländern der Welt ist es illegal, wenn sich große Unternehmen zusammenschließen, um Absprachen zu treffen oder „Trusts“ zu bilden, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben – zum Beispiel, dass alle ihre Produkte zu einem gleich hohen Preis verkaufen. Gesetze, die diese Art von Verhalten verbieten sollen, werden als Kartellgesetze bezeichnet.

Der Begriff wird jedoch allgemeiner verwendet, um Gesetze zu bezeichnen, die Unternehmen daran hindern sollen, wettbewerbswidrig zu handeln, d. h. alles zu tun, was den Wettbewerb auf einem Markt künstlich verzerren würde.

Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass Kartellgesetze nur für Monopole gelten. Dies ist jedoch nicht der Fall: Sie gelten für jedes Unternehmen, das groß genug ist, um auf einem Markt eine beherrschende Stellung zu haben. Wie wir weiter unten sehen werden, kann die Definition des Wortes „Markt“ entscheidend sein, um zu entscheiden, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen.

Warum ist Apple mit kartellrechtlichen Untersuchungen konfrontiert?

Erstens ist Apple ein sehr großes Unternehmen, und für ein Unternehmen dieser Größe wäre es sehr einfach, Kartellrechtsverstöße zu begehen, so dass zu erwarten ist, dass jedes große Unternehmen unter die kartellrechtliche Lupe genommen wird.

Im Fall von Apple gibt es jedoch einige spezifischere Bedenken, die auf der Marktdominanz des Unternehmens in bestimmten Bereichen beruhen. Auf diese wird im Folgenden eingegangen.

Welche kartellrechtlichen Bedenken gibt es gegen Apple?

Es gibt eine Reihe von Bedenken in so unterschiedlichen Bereichen wie Ad-Tracking und Sign In With Apple, aber hier sind drei der wichtigsten.

Der App Store

Das größte kartellrechtliche Problem ist der App Store.

Apple argumentiert, dass es auf diesem Markt keine marktbeherrschende Stellung hat, da es den relevanten Markt entweder als „Smartphones“ oder „Apps“ betrachtet. Da das Unternehmen in den meisten Ländern, in denen es tätig ist, nur einen Minderheitsanteil am Smartphone-Markt hält, kann es nicht als marktbeherrschend angesehen werden.

Die Wettbewerbsbehörden neigen zu der Auffassung, dass der relevante Markt „iOS-Apps“ sind und Apple hier ein 100 %iges Monopol auf deren Verkauf und Vertrieb hat. Abgesehen von Randfällen gibt es für einen Entwickler keine Möglichkeit, eine iOS-App auf den Markt zu bringen, ohne sie über den App Store zu verkaufen.

Unternehmen wie Epic Games argumentieren, dass es ihnen erlaubt sein sollte, In-App-Käufe zu verkaufen, ohne dass Apple einen Anteil an ihren Einnahmen erhält. Das Argument ist, dass Apple den Entwicklern schadet, indem es ihnen einen Teil ihrer Einnahmen wegnimmt, und den Verbrauchern, indem es die Entwickler zwingt, mehr zu verlangen, um Apples Anteil auszugleichen. Apple entgegnet, es sei völlig normal, dass ein Unternehmen einen Anteil an den Verkäufen nimmt, die es ermöglicht.

Standard-Apps

Außerdem werfen einige Unternehmen Apple wettbewerbswidriges Verhalten vor, weil es seinen eigenen Apps Vorteile gegenüber denen von Drittanbietern einräumt.

Eine Möglichkeit, wie Apple dies tut, ist die Vorinstallation der eigenen Apps, heißt es. Wenn zum Beispiel die Apple-Wetter-App bereits auf einem iPhone installiert ist, wenn man es kauft, dann hat die Apple-eigene App einen offensichtlichen Vorteil gegenüber einer konkurrierenden App.

Hier gibt es Überschneidungen mit den Bedenken gegen den App Store. Zum Beispiel sind Apple Music und Spotify Konkurrenten, aber Apple Music ist nicht nur vorinstalliert, man kann es auch aus der App heraus abonnieren. Würde Spotify die gleiche Möglichkeit anbieten, müsste es Apple einen Anteil von 30 % zahlen. Spotify kann sich das nicht leisten, so dass die Nutzer gezwungen sind, einen umständlicheren Weg zum Abonnement zu nehmen, was Apple Music einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Beziehungen zu Netzbetreibern und Einzelhändlern

Apple wurde außerdem in mehr als einem Land für schuldig befunden, eine marktbeherrschende Stellung auf dem Smartphone-Markt ausgenutzt zu haben, um unangemessene Forderungen an Netzbetreiber und Einzelhändler zu stellen.

Da die Beliebtheit der iPhones bedeutete, dass die Netzbetreiber sie verkaufen mussten, konnte Apple die Bedingungen diktieren. In Südkorea wurde dem Unternehmen beispielsweise vorgeworfen, den dortigen Netzbetreibern drei lästige Bedingungen aufzuerlegen:

  • Die Netzbetreiber mussten von jedem Modell eine von Apple vorgegebene Mindestmenge abnehmen
  • Die Netzbetreiber mussten sich an den Kosten für Garantiereparaturen oder Ersatzgeräte beteiligen
  • Die Netzbetreiber mussten für die Schaltung von Apples eigener Fernsehwerbung für das iPhone bezahlen

Budgetorientierte Netzbetreiber könnten, zum Beispiel nur ältere und billigere Modelle kaufen wollen, weil ihre Kunden das wollen, aber Apple würde sie zwingen, auch die Spitzenmodelle zu kaufen. Und wenn sich ein Telefon als fehlerhaft erweisen sollte, würde Apple es nicht einfach ersetzen, sondern die Netzbetreiber verpflichten, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Schließlich mussten die Netzbetreiber zwar die vollen Kosten für die Schaltung von iPhone-Werbung im Fernsehen tragen, durften aber nur Apples eigene Werbung verwenden, und das Einzige, was sie ändern durften, war das Hinzufügen ihres eigenen Logos zum letzten Bild.

Was könnte mit Apple passieren?

Kartellrechtliche Entscheidungen werden in der Regel von Land zu Land getroffen, es gibt aber auch Ausnahmen. In Europa beispielsweise ist es wahrscheinlich, dass die Europäische Union als Block agieren wird und dass alle Gesetze, die für Apple gelten, in allen 27 Mitgliedsländern Anwendung finden werden.

Im schlimmsten Fall könnte die US-Regierung die Zerschlagung von Apple fordern. So könnte beispielsweise entschieden werden, dass Apple Inc. keinen App Store betreiben und gleichzeitig die iPhones verkaufen darf, auf denen diese Apps laufen. Dies ist jedoch kein wahrscheinliches Ergebnis.

Wahrscheinlicher ist ein Szenario mit einer Reihe kleinerer Änderungen. So könnte Apple beispielsweise verpflichtet werden, ein unabhängiges Aufsichtsgremium zu ernennen, das App-Prüfungen durchführt, oder Spotify zu gestatten, In-App-Abonnements anzubieten, ohne einen Anteil zu nehmen.

Wie reagiert Apple?

In der Öffentlichkeit ist Apple empört und argumentiert, dass es keine marktbeherrschende Stellung hat und nichts falsch macht. Hinter verschlossenen Türen ist sich das Unternehmen bewusst, dass es entweder einige seiner Praktiken ändern muss oder per Gesetz dazu gezwungen wird.

Während Apple beispielsweise öffentlich erklärte, dass eine Provision von 30 % für Apps branchenüblich sei, vollzog es mit der Einführung des Small Business Program, das stattdessen eine Provision von 15 % vorsieht, eine massive Kehrtwende. Obwohl behauptet wird, dass es für die kleinsten Entwickler gilt, gilt es in Wirklichkeit für 98 % von ihnen. Korrekter wäre es zu sagen, dass der App Store jetzt einen Standardprovisionssatz von 15 % hat, wobei der höhere Satz von 30 % nur für eine winzige Minderheit von Unternehmen gilt.

Das Unternehmen hat außerdem im Stillen eine Reihe anderer Änderungen vorgenommen, die eine direkte Reaktion auf kartellrechtliche Bedenken darstellen, z. B. die Öffnung der Find-My-App für Zubehör von Drittanbietern und die Möglichkeit, die Standard-E-Mail-App und den Webbrowser zu ändern.

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