Halifax County, Virginia Arrest Records und Haftbefehle

Nur Schwerverbrechen können zu einer Verhaftung ohne Haftbefehl führen. Für die meisten Vergehen, mit Ausnahme derer, die vor einem Polizeibeamten begangen werden, wird ein Haftbefehl aus Halifax County, Virginia, benötigt, um eine Person in Gewahrsam zu nehmen. Auch in Angelegenheiten, die in die Kategorie der Schwerverbrechen fallen, wird ein aktiver Haftbefehl benötigt, wenn der eigentlichen Verhaftung eine Untersuchung vorausgeht und der Verdächtige dadurch ermittelt werden muss.

Um einen Haftbefehl zu erhalten, muss das örtliche Büro des Sheriffs einen Antrag beim Gericht stellen. Nachdem der Haftbefehl bewilligt wurde, wird er eine Zeit lang in der Kategorie der aktiven Haftbefehle geführt, und wenn er aus irgendeinem Grund nicht zugestellt werden kann, wird er zu einem offenen Haftbefehl für Halifax County. Der Unterschied in der Bezeichnung wirkt sich jedoch in keiner Weise auf die Rechtskraft der Anordnung aus.

Als aktive Haftanordnung sind Informationen über den Haftbefehl nur für örtliche Polizeibeamte und Polizisten aus dem Bundesstaat Virginia zugänglich. Bei ausstehenden Haftbefehlen in Halifax werden jedoch Details zu diesen Gerichtsbeschlüssen über eine zentrale, vom FBI gehostete Datenbank an Beamte aus dem ganzen Land übermittelt.

Um eine Anfrage über eine Haftbefehlssuche in Halifax zu initiieren, können Sie sich an die unten angegebenen Regierungsstellen wenden. Alternativ können Sie auch das Formular oben auf dieser Seite ausfüllen, um eine Drittanbieter-Datenbank für Festnahmeprotokolle und Haftbefehle zu durchsuchen.

  • Die Polizei: PO Box 370, 8 Edmunds Blvd, Halifax, Virginia 24558
  • Der Bezirksbeamte: PO Box 729, Halifax, Virginia 24558
  • Das Gericht des Magistrats: 8 S Main St, Halifax, VA 24558

Die Polizei von Halifax County, VA muss sich jedes Jahr mit schätzungsweise 600 Strafsachen befassen. Glücklicherweise sind nur etwa 8 % davon gewalttätiger Natur, darunter so abscheuliche Taten wie Vergewaltigung und Mord. Bei den meisten Vorfällen handelt es sich um Eigentumsdelikte. Obwohl der Anstieg der Gewaltverbrechen mit fast 30 % nicht allzu drastisch ausfiel, gilt dies nicht für die Zahl der gemeldeten Straftaten, die um über 60 % zunahm.

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