Generalkonsulat der Republik Korea in San Francisco
※ WICHTIGER HINWEIS
1. In Übereinstimmung mit dem obligatorischen PCR COVID-19-Test für alle ausländischen Passagiere, die ab dem 8. Januar 2021, 00:00 Uhr (KST), in die Republik Korea fliegen, müssen alle Visumantragsteller vorübergehend weder ein ärztliches Attest noch ein COVID-19-Testergebnis vorlegen. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.
2. Das F-4-Visum ist normalerweise ein Mehrfacheinreisevisum für 5 Jahre mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 2 Jahren. Aufgrund von COVID-19 stellt unser Büro derzeit nur F-4-Visa für die einmalige Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 2 Jahren aus. Bei allen Einreisevisa müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausstellungsdatum des Visums nach Korea einreisen; andernfalls ist Ihr Visum nicht mehr gültig.
3. Aufgrund von COVID-19 dauert es derzeit 2-3 Wochen, bis unser Büro Ihren Visumantrag bearbeitet.
※ Bitte beachten Sie, dass es in den ersten 2 Wochen nach Einreichung Ihrer Visumantragsunterlagen keine Aktualisierungen bezüglich des Bearbeitungsstatus Ihres Visums gibt. Die einzige Ausnahme ist, dass wir uns bei fehlenden Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen werden. Wenn Sie keinen Anruf oder keine E-Mail von unserem Büro erhalten, ist das eine gute Nachricht! Das bedeutet, dass Ihre Visumantragsunterlagen vollständig sind und wir Ihren Visumantrag prüfen.
4. Alle Besucher müssen vor ihrem Besuch ab dem 7. Dezember 2020 einen Termin vereinbaren. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.
F-4 Übersee-Korea-Visum (재외동포비자)
Allgemeine Informationen
● Das F-4 Übersee-Korea-Visum ist ein Visum für die mehrfache Einreise, das für 5 Jahre und die Aufenthaltsdauer für 2 Jahre gilt.
– Der Inhaber des F-4-Visums sollte vor Ablauf von 90 Tagen eine Residentenkarte (거소증) bei der örtlichen Einwanderungsbehörde in Korea beantragen.
● Inhaber des F-4-Auslandskorea-Visums dürfen keine Arbeit im Bereich des einfachen Arbeitsdienstes oder Aktivitäten gegen die guten Sitten annehmen.
Unzulässigkeit
● Wenn ein männlicher Koreaner zwischen 18 und 40 Jahren, der die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, nach dem 1. Mai 2018 formell auf die koreanische Staatsbürgerschaft verzichtet hat, ohne koreanischen Militärdienst zu leisten, kann er bis zu dem Jahr, in dem er 41 Jahre alt wird, kein F-4 Visum erhalten.
● Wenn ein koreanischer Mann zwischen 18 und 40 Jahren nach dem 1. Mai 2018 in eine andere Nationalität eingebürgert wurde, ohne koreanischen Militärdienst zu leisten, kann er bis zu dem Jahr, in dem er 41 Jahre alt wird, kein F-4-Visum erhalten.
● Ein Antragsteller, der in den letzten 3 Jahren gegen das koreanische Einwanderungsgesetz verstoßen hat und zu einer Geldstrafe von ₩7.000.000 insgesamt verurteilt wurde
● Ein Antragsteller, der in den letzten 5 Jahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde
Wählbarkeit
a. Eine Person, die die koreanische Staatsangehörigkeit besaß und eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben hat
b. Eine Person mit einem Elternteil oder Großelternteil ausländischer Staatsangehörigkeit, die einst die koreanische Staatsangehörigkeit besaßen
Erforderliche Dokumente für Antragsteller, die der Anspruchsberechtigung entsprechen a.
Eine Person, die die koreanische Staatsangehörigkeit besessen und eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben hat
● Koreanisches Grundzertifikat, das den Verlust oder den Verzicht auf die koreanische Staatsangehörigkeit ausweist(기본증명서) oder koreanisches Familienregister-Personalzertifikat, das den Verlust oder den Verzicht auf die koreanische Staatsangehörigkeit ausweist(제적등본)
☞ Für F-4-Visumantragsteller die Möglichkeit, ein F-4-Visum zu beantragen, muss die Meldung des Verlustes der koreanischen Staatsangehörigkeit oder des Verzichts auf diese an die koreanische Regierung vorausgehen.
● Original der Einbürgerungsurkunde und (1) Fotokopie der Einbürgerungsurkunde
(Das Original wird mit dem Reisepass und dem Visum zurückgegeben.)
● Kopie des Antrags auf Namensänderung (falls zutreffend)
Erforderliche Dokumente für die Antragsteller, die der Anspruchsberechtigung b entsprechen.
Eine Person mit einem Elternteil oder Großelternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die einst die koreanische Staatsangehörigkeit besaßen
● Koreanisches Grundzertifikat der Eltern, aus dem der Verlust oder (기본증명서) oder eine Bescheinigung des koreanischen Familienregisters, aus der der Verlust oder Verzicht auf die koreanische Staatsangehörigkeit hervorgeht (제적등본)
☞ Für F-4-Visumantragsteller die Möglichkeit, ein F-4-Visum zu beantragen, muss die Meldung über den Verlust der koreanischen Staatsangehörigkeit oder den Verzicht auf die koreanische(n) Staatsangehörigkeit(en) ihrer Eltern vorausgehen.
● Original der Einbürgerungsurkunde des/der Elternteils/Elternteile und (1) Fotokopie der Einbürgerungsurkunde (Das Original wird mit dem Reisepass und dem Visum zurückgegeben.)
● Kopie des Antrags auf Namensänderung (falls zutreffend)
● Geburtsurkunde des Visumantragstellers
Erforderliche Dokumente für ALLE F-4 Visumantragsteller
● Gültiger US-Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate gültig sein) und (1) Fotokopie des gültigen US-Reisepasses
● Visumantragsformular
● 1 Foto (35mm x 45mm, Farbfoto, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten, volles Gesicht ohne Hut, Vorderansicht vor weißem oder gebrochen weißem Hintergrund)
● Visagebühr ($45 für Amerikaner)
● ① FBI-Prüfung des kriminellen Hintergrunds ② apostilliert von U.S. Department of State, Office of Authentications
① Füllen Sie das Antragsformular elektronisch unter https://www.edo.cjis.gov/#/ aus und lassen Sie sich bei USPS Fingerabdrücke abnehmen (nur nach Terminvereinbarung)
② Bundesdokumente wie FBI-Freigaben werden von U.S. Department of State, Office of Authentications
https://travel.state.gov/content/travel/en/records-and-authentications/authenticate-your-document/office-of-authentications.html
※ Die FBI-Hintergrundüberprüfung ist nur 3 Monate ab dem Datum der Ausstellung durch das FBI gültig. (Nicht ab dem Datum der Apostille)
– Postanschrift für Apostille:
U.S. Department of State Office of Authentications
CA/PPT/S/TO/AUT
44132 Mercure Cir.
PO Box 1206
Sterling, VA 20166-1206
Telefon:202-485-8000
Montag bis Freitag
Geschlossen Bundesfeiertage
※ Freistellung : ① 60 Jahre oder älter, ② Kinder unter 13 Jahren, ③ Unabhängigkeitspatrioten und Angehörige von Verstorbenen, ④ Sonderbeitragszahler
● Bescheinigung über die Beherrschung der koreanischen Sprache (eines der folgenden Dokumente) : ① TOPIK erste Klasse oder mehr, ② Sejong Hakdang Grundstufe 1B oder mehr
※ Freistellung : ① Er oder sie hatte in der Vergangenheit die koreanische Staatsbürgerschaft, ② 60 Jahre oder älter, ③ Kinder unter 13 Jahren, ④ Er oder sie hat in Korea mit dem F-4 Visum gelebt
● Koreanische Männer zwischen 18 und 40 Jahren ohne koreanischen Militärdienst, die vor dem 1. Mai die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen haben, 2018 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten haben, müssen eine Kopie der Staatsbürgerschaftsurkunde eines oder beider Elternteile, der Einbürgerungsurkunde oder der Daueraufenthaltskarte vorlegen.
● Männliche Koreaner, die koreanischen Militärdienst geleistet haben, müssen eine Kopie der Bescheinigung über die Ableistung des Militärdienstes oder eine Befreiung vom Militärdienst vorlegen, die von der Military Man Power ausgestellt wurde.
● Selbstadressierter, frankierter Rückumschlag für den Pass und das Visum (für Antragsteller, die ihre Dokumente per Post einreichen)
Visumantragsverfahren
● Sie können das Visum beim koreanischen Konsulat persönlich oder per Post beantragen.
● Sobald Sie die erforderlichen Dokumente einreichen, dauert die Bearbeitung des Visums 5 bis 7 Tage.
(Aufgrund von COVID-19 dauert die Bearbeitung Ihres Visumantrags in unserem Büro derzeit 2-3 Wochen.)
● Bei der Beantragung Ihres Visums werden Sie möglicherweise aufgefordert, zusätzliche Dokumente einzureichen.
※ Hinweis für Personen, die im Ausland von einem oder zwei koreanischen Elternteilen geboren wurden
● Die koreanischen Staatsangehörigkeitsgesetze besagen, dass ein Kind, das irgendwo im Ausland von Eltern mit koreanischer Staatsangehörigkeit geboren wurde, in bestimmten Fällen eine doppelte Staatsangehörigkeit haben kann, auch wenn die Geburt nicht in Korea registriert wurde, weil es die koreanische Staatsangehörigkeit von seinen Eltern geerbt hat.
● Ein Kind, das bis zum 13. Juni 1998 im Ausland geboren wurde, folgt automatisch der Staatsangehörigkeit des Vaters.
● Ein Kind, das ab dem 14. Juni 1998 im Ausland geboren wurde und dessen Vater und Mutter vor der Geburt des Kindes eingebürgert wurden (oder nie die koreanische Staatsangehörigkeit besaßen), hat KEINE doppelte Staatsangehörigkeit.
● Wenn entweder der Vater oder die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die koreanische Staatsangehörigkeit besaßen, ist das Kind ein Doppelbürger und die Geburt muss in Korea registriert werden.
● Das Kind kann entweder formell auf seine koreanische Staatsbürgerschaft verzichten, genannt „Gook Jeok E-tal Shin Go“ (국적이탈신고).
Leave a Reply