FTC vs. Digital Altitude, LLC, et al

Diese Webseite wurde zuletzt am 14. Oktober 2020 aktualisiert.

Diese Webseite wurde eingerichtet, um eine effiziente Kommunikation zwischen Kunden und Gläubigern von Digital Altitude, LLC, et al; und Thomas Seaman, der als Insolvenzverwalter (der „Insolvenzverwalter“) in einem FTC-Durchsetzungsverfahren mit der Bezeichnung Federal Trade Commission (die „FTC“ oder „Kläger“) vs. Digital Altitude, LLC, et al. Digital Altitude LLC, et al (die „Beklagten“); Fall Nr. LA CV18-00729 JAK (MRWx) beim United States District Court, Central District of California. Eine Zusammenfassung des Verfahrensbeginns finden Sie am Ende dieser Seite.

RECEIVERSHIP CLOSED; FINAL ACCOUNTING, REPORT & FEE APPLICATIONS APPROVED
Die Zwangsverwaltung wurde abgeschlossen. Der Konkursverwalter reichte am 20. Februar 2020 seine SCHLUSSRECHNUNG UND seinen BERICHT ein. Am 5. Oktober 2020 genehmigte das Gericht den GEBÜHRENANTRAG DES ZIEHERS und den GEBÜHRENANTRAG SEINES RECHTSANWALTS und wies den ZIEHER an, den Nettosaldo der vom ZIEHER eingenommenen Gelder in Höhe von 1,527 Mio. USD an die Federal Trade Commission (FTC) zur Entschädigung der Verbraucher zu überweisen. Die FTC hofft, vielen Verbrauchern, die Geld an Digital Altitude verloren haben, einen Teil des Geldes zurückerstatten zu können. Sie können auf der Digital Altitude-Website der FTC https://www.ftc.gov/enforcement/cases-proceedings/172-3060/digital-altitude-llc nachsehen, ob die FTC eine Rückerstattung ankündigt. Angesichts der massiven Verluste der Verbraucher werden die Rückerstattungen nur einen sehr kleinen Teil der Verluste der Verbraucher ausmachen.

FÜNFTER ZWISCHENBERICHT DES VERWALTERS, DRITTE GEBÜHRENANTRÄGE; KÜNFTIGER ABSCHLUSS DER VERWALTUNG
Der Verwalter wird die Verwalterschaft in den kommenden Monaten abschließen. Leider konnten keine nennenswerten Vermögenswerte zurückgewonnen werden. Die FTC wird ein Verfahren zur Entschädigung der Verbraucher einleiten, aber die Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass etwaige Zahlungen höchstwahrscheinlich nur einen kleinen Bruchteil der Verluste der Verbraucher ausmachen werden.

Am 15. August 2019 hat der Konkursverwalter seinen FÜNFTEN BERICHT DES KONKURSVERWALTERS mit ANHÄNGEN eingereicht. Der Fünfte Bericht des Insolvenzverwalters deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Juli 2019 ab. Der Insolvenzverwalter hat beim Gericht auch seinen DRITTEN GEBÜHRENANTRAG DES EMPFÄNGERS mit BEILAGEN eingereicht. Vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Juli 2019 (der „Dritte Antragszeitraum“) haben der Konkursverwalter und seine Bevollmächtigten 146,1 Stunden mit der Erfüllung der Aufgaben verbracht, die in der einstweiligen Verfügung und der anschließenden einstweiligen Verfügung vom 9. März 2018 („PI“) festgelegt sind. Der Insolvenzverwalter beantragt die Genehmigung zur Zahlung von 100 % der Gebühren. Der Konkursverwalter beantragt auch seinen DRITTEN ANTRAG DES KONKURSVERWALTERS THOMAS A. SEAMAN AUF GENEHMIGUNG DER ZWISCHENZEITLICHEN ZAHLUNG VON GEBÜHREN UND KOSTEN AN DEN RECHTSANWÄLTEN DES KONKURSVERWALTERS, LOEB & LOEB, LLP, mit ANLAGE A , ANLAGE B , ANLAGE C , ANLAGE D , ANLAGE E und ANLAGE F beim Gericht ein. Dieser Antrag wird durch die ERKLÄRUNG VON BENJAMIN R. KING , AUSFÜHRUNG A , AUSFÜHRUNG B , AUSFÜHRUNG C , AUSFÜHRUNG D , AUSFÜHRUNG E und AUSFÜHRUNG F unterstützt. Der Honorarantrag des Anwalts bezieht sich auf die vom 1. September 2018 bis zum 31. Juli 2019 geleistete Arbeit (der „Dritte Zwischenhonorarzeitraum“). Während des dritten vorläufigen Honorarzeitraums haben die Anwälte 155,0 Stunden im Namen des Insolvenzverwalters gearbeitet, und der Insolvenzverwalter beantragt, dass das Gericht 100 % der Gebühren und Auslagen auf vorläufiger Basis genehmigt und den Insolvenzverwalter ermächtigt, 100 % der angefallenen Gebühren und Auslagen auf vorläufiger Basis zu zahlen. ENDGÜLTIGE ANORDNUNGEN FÜR EINE DAUERHAFTE UNTERSAGUNG UND EINE GELDVERGÜTUNG GEGEN DIGITAL ALTITUDE, LLC ET AL

März 6, 2019: Richter Kronstadt hat die folgenden Anordnungen erlassen:

  • ANORDNUNG ZUM ANTRAG DER KLÄGERIN FEDERAL TRADE COMMISSION AUF VERSÄUMNISURTEIL GEGEN DIE BEKLAGTE DIGITAL ALTITUDE
  • VERSÄUMNISURTEIL UND ENDGÜLTIGE ORDER FOR PERMANENT INJUNCTION AND MONETARY JUDGMENT AGAINST DIGITAL ALTITUDE LLC ET AL

PERMANENT INJUNCTION AND MONETARY JUDGMENT AGAINST DEFENDANTS
March 4, 2019: Richter Kronstadt hat die folgenden Anordnungen erlassen:

  • BESCHLUSS ÜBER DEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND EINES GELDURTEILS GEGEN MICHAEL FORCE
  • BESCHLUSS ÜBER DEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND EINES GELDURTEILS GEGEN MARY DEE
  • BESCHLUSS ÜBER DEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND EINES GELDURTEILS GEGEN THERMOGRAPHY FOR LIFE, LLC
  • ORDER RE APPLICATION FOR ENTRY OF ENTRY OF STIPULATED ORDER FOR PERMANENT INJUNCTION AND MONETARY JUDGEMENT AGAINST ALAN MOORE

REPORT AND APPLICATION FOR JUDGEMENT AGAINST DEFENDANTS
February 28, 2019: Die Federal Trade Commission hat die folgenden Dokumente eingereicht:

  • GEMEINSAMER BERICHT UND ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND EINES GELDURTEILS GEGEN DEN ANGEKLAGTEN MICHAEL FORCE
  • GEMEINSAMER BERICHT UND ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG UND EINES GELDURTEILS GEGEN DIE ANGEKLAGTE MARY DEE
  • GEMEINSAMER BERICHT UND ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG GEGEN DEN ANGEKLAGTEN THERMOGRAPHY FOR LIFE, LLC
  • GEMEINSAMER BERICHT UND ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINES EINSTÄNDIGEN URTEILS UND EINES MÄNNLICHEN URTEILS GEGEN DEN BEFANGENEN ALAN MOORE

VIERTER ZWISCHENBERICHT DES EMPFÄNGERS
Februar 2019: Der Konkursverwalter hat seinen VIERTEN ZWISCHENBERICHT vorgelegt. Der vierte Bericht des Insolvenzverwalters bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Dezember 2018. DRITTER ZWISCHENBERICHT DES EMPFÄNGERS
Oktober 25, 2018: Der Receiver hat seinen DRITTEN ZWISCHENBERICHT des RECEIVERS eingereicht. Der dritte Bericht des Receivers deckt den Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis zum 30. September 2018 ab.

ZWEITE GEBÜHRENANTRÄGE DES RECEIVERS UND DER ANWÄLTE DES RECEIVERS
Am 25. Oktober 2018 hat der Receiver beim Gericht seinen ZWEITEN GEBÜHRENANTRÄG des RECEIVERS eingereicht, der durch ANLAGE A und ANLAGE B belegt ist. Vom 1. April 2018 bis zum 30. September 2018 (der „Zweite Antragszeitraum“) haben der Konkursverwalter und seine Bevollmächtigten 375,1 Stunden damit verbracht, die in der einstweiligen Verfügung und der nachfolgenden einstweiligen Verfügung vom 9. März 2018 („PI“) festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Der Insolvenzverwalter beantragt die Genehmigung zur Zahlung von 100 % der Gebühren. Der Konkursverwalter beantragt keine Erstattung von Auslagen.

Der Konkursverwalter hat beim Gericht auch seinen ZWEITEN ANTRAG DES KONKURSVERWALTERS THOMAS A. SEAMAN AUF GENEHMIGUNG DER ZWISCHENZEITLICHEN ZAHLUNG VON HONORAREN UND KOSTEN AN DEN RECHTSANWALT DES KONKURSVERWALTERS, LOEB & LOEB, LLP eingereicht. Dieser Antrag wird durch die ERKLÄRUNG VON BENJAMIN R. KING , ANLAGE A , ANLAGE B , ANLAGE C , ANLAGE D und ANLAGE E unterstützt. Der Honorarantrag des Anwalts umfasst die vom 1. April 2018 bis zum 31. August 2018 geleistete Arbeit (der „Zweite Zwischenhonorarzeitraum“). Während des zweiten vorläufigen Honorarzeitraums haben die Anwälte 119,6 Stunden für die Insolvenzmasse gearbeitet, und der Konkursverwalter beantragt, dass das Gericht 100 % der Gebühren und Auslagen auf vorläufiger Basis genehmigt und den Konkursverwalter ermächtigt, 100 % der angefallenen Gebühren und Auslagen auf vorläufiger Basis zu zahlen. Die Anhörung zu diesen Anträgen ist für den 28. Januar 2019 um 8:30 Uhr anberaumt. ORDER GRANTING FTC’S MOTION FOR DEFAULT JUDGMENT AGAINST EIGHT DEFENDANTS; ORDER DENYING DEFENDANTS‘ MOTION FOR ATTORNEYS‘ FEES
On July 26, 2018, Judge Kronstadt entered his ORDER RE DEFENDANTS‘ MOTION FOR ATTORNEYS‘ FEES; FTC’S MOTION FOR DEFAULT JUDGMENT AGAINST ASPIRE PROCESSING, LLC; DISC ENTERPRISES, INC.RISE SYSTEMS AND ENTERPRISE, LLC; RISE SYSTEMS AND ENTERPRISE, LLC; AND SOAR INTERNATIONAL; DIGITAL ALTITUDE LIMITED; ASPIRE PROCESSING LIMITED; ASPIRE PROCESSING LIMITED; AND ASPIRE VENTURES LTD; AND MOTION FOR ANDREW GORDON, BRADLEY GROSS, AND HANSEN TONG TO WITHDRAW AS COUNSEL . ORDER GRANTING DEFENDANTS‘ MOTION FOR ATTORNEYS‘ FEES
Am 2. Juli 2018 erließ Richter Kronstadt seine ORDER GRANTING DEFENDANT’S MOTION FOR ATTORNEYS‘ FEES . Der Beschluss wurde in einer zivilrechtlichen Protokollanordnung erlassen, die mehrere Anträge behandelt. ZWEITER ZWISCHENBERICHT DES VERWALTERS
22. Juni 2018: Der Konkursverwalter hat seinen ZWEITEN ZWISCHENBERICHT des Konkursverwalters eingereicht. Der Bericht wird durch EXHIBIT A , EXHIBIT B und EXHIBIT C ergänzt. Der Zweite Bericht des Insolvenzverwalters deckt den Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 31. Mai 2018 ab.

ERSTE GEBÜHRENANTRÄGE DES VERWALTERS UND DER VERWALTER DES VERWALTERS
Am 6. April 2018 reichte der Insolvenzverwalter beim Gericht seinen ERSTEN GEBÜHRENANTRÄG DES VERWALTERS ein, der durch ANLAGE A und ANLAGE B ergänzt wird. Vom Zeitpunkt der einstweiligen Verfügung bis zum 31. März 2018 (der „erste Antragszeitraum“) haben der Konkursverwalter und seine Bevollmächtigten 656,6 Stunden mit der Erfüllung der in der einstweiligen Verfügung und der anschließenden einstweiligen Verfügung vom 9. März 2018 („PI“) festgelegten Aufgaben verbracht. Der Insolvenzverwalter beantragt die Genehmigung zur Zahlung von 100 % der Gebühren. Der Konkursverwalter beantragt keine Erstattung von Auslagen.

Der Konkursverwalter reichte beim Gericht auch seinen ANTRAG DES KONKURSVERWALTERS THOMAS A. SEAMAN AUF GENEHMIGUNG DER ZWISCHENZEITLICHEN ZAHLUNG VON GEBÜHREN UND KOSTEN AN DEN RECHTSANWALT DES KONKURSVERWALTERS, LOEB & LOEB, LLP ein. Dieser Antrag wird unterstützt durch die ERKLÄRUNG VON BENJAMIN R. KING ZUR UNTERSTÜTZUNG DES ANTRAGS DES EMPFÄNGERS THOMAS A. SEAMAN AUF GENEHMIGUNG DER ZWISCHENGEBÜHREN UND KOSTEN FÜR DIE ANWÄLTE DES EMPFÄNGERS, LOEB & LOEB, LLP , ANLAGE A , ANLAGE B , ANLAGE C , ANLAGE D und ANLAGE E . Während des ersten vorläufigen Honorarzeitraums haben die Anwälte 100,0 Stunden im Namen der Insolvenzmasse gearbeitet, und der Insolvenzverwalter beantragt, dass das Gericht 100 % der Honorare und Auslagen auf vorläufiger Basis genehmigt und den Insolvenzverwalter ermächtigt, auf vorläufiger Basis 100 % der angefallenen Honorare und Auslagen zu zahlen.Die Anhörung zu diesen Anträgen ist für den 11. Juni 2018 um 8:30 Uhr anberaumt.

Einstweiliger Rechtsschutz gewährt; Ernennung eines ständigen Insolvenzverwalters
Am 9. März 2018 erließ das Gericht seinen Beschluss über den einstweiligen Rechtsschutz und die Ernennung des ständigen Insolvenzverwalters.

Sehr viele hundert Kunden von Digital Altitude haben den Receiver per E-Mail um Rückerstattung gebeten. Aufgrund der großen Anzahl von E-Mails ist es nicht sinnvoll, die knappen Mittel des Konkursverwalters zu verwenden, um diese Anträge einzeln zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass der Konkursverwalter zum jetzigen Zeitpunkt keine Rückerstattungsanträge bearbeiten wird. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die FTC in ihrem Rechtsstreit gegen Digital Altitude obsiegt, und in Abhängigkeit vom Erfolg des Konkursverwalters bei der Wiedererlangung von Geldern zugunsten der angeblich geschädigten Verbraucher, kann es ein vom Gericht genehmigtes Verteilungsverfahren geben. Die Verbraucher werden zu gegebener Zeit über die Bedingungen eines etwaigen Anspruchsverfahrens und Verteilungsplans informiert. Auf der Grundlage der aktuellen Informationen des Insolvenzverwalters über den Wert der Vermögenswerte von Digital Altitude sollten die Verbraucher vorerst keine nennenswerten Rückzahlungen erwarten. Der Konkursverwalter arbeitet jedoch weiterhin gewissenhaft an der Identifizierung und Zusammenstellung von Vermögenswerten und der Ermittlung potenzieller Rückgewinnungsquellen. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters werden auf dieser Website veröffentlicht.

ERSTER BERICHT UND INVENTUR DES VERWALTERS
März 1, 2018: Der Insolvenzverwalter hat seinen ERSTEN BERICHT UND DAS ERSTMALIGE VERZEICHNIS DES EMPFÄNGERS eingereicht.

Der Insolvenzverwalter hat zahlreiche Anträge auf Rückerstattung von Verbrauchern erhalten. Aufgrund der großen Anzahl von Erstattungsanträgen wird der Insolvenzverwalter die E-Mails nicht einzeln beantworten.

Die Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass derzeit keine Erstattungsanträge bearbeitet werden. Je nach Ausgang des FTC-Verfahrens gegen Digital Altitude und der Höhe der vom Konkursverwalter eingezogenen Beträge kann zu einem späteren Zeitpunkt auf Anordnung des Gerichts ein Rückforderungsverfahren eingeleitet werden. Zu gegebener Zeit werden die Verbraucher die Möglichkeit haben, Ansprüche für ihre Verluste geltend zu machen.

UPDATE VOM 20. FEBRUAR 2018:
Wir danken Ihnen für Ihren Besuch auf dieser Website. Aufgrund der großen Anzahl von E-Mail-Anfragen haben viele von Ihnen noch keine Antwort erhalten. Wir arbeiten an der Beantwortung aller E-Mails und haben die folgende Liste mit häufig gestellten Fragen erstellt, die Ihre Fragen in der Zwischenzeit beantworten könnten.

AKTUALISIERUNG VOM 9. FEBRUAR 2018:
Der Insolvenzverwalter setzt den Betrieb vorläufig aus und sagt die Apex-Konferenz ab. Bitte beachten Sie die MITTEILUNG AN DIE ARBEITNEHMER vom 9. Februar 2018.

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FALLERÖFFNUNG UND EINFÜHRUNGSANORDNUNGEN
Diese Website wurde eingerichtet, um eine effiziente Kommunikation zwischen Kunden und Gläubigern von Digital Altitude, LLC, et al. (die „Unternehmensbeklagten“) und Thomas Seaman, der als ihr Insolvenzverwalter (der „Insolvenzverwalter“) fungiert, zu fördern. Herr Seaman wurde am 1. Februar 2018 in einer FTC-Durchsetzungsklage mit der Bezeichnung Federal Trade Commission (die „FTC“ oder „Kläger“) gegen Digital Altitude LLC, Digital Altitude Limited, Aspire Processing LLC, Aspire Processing Limited, Aspire Ventures Ltd, Disc Enterprises Inc. bestellt, RISE Systems & Enterprise LLC (Utah), RISE Systems & Enterprise LLC (Nevada), Soar International Limited Liability Company, The Upside, LLC, Thermography for Life, LLC, d/b/a Living Exceptionally, Inc, Michael Force, Mary Dee, Morgan Johnson, Alan Moore und Sean Brown (zusammen die „Beklagten“), Fall Nr. LA CV18-00729 JAK (MRWx) im United States District Court, Central District of California. Der Fall wird vor dem ehrenwerten John A. Kronstadt verhandelt.

Die FTC hat in ihrem COMPLAINT behauptet, dass die Beklagten Praktiken angewandt haben, die gegen Abschnitt 5(a) des FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a), verstoßen. Am 1. Februar 2018 ordnete Richter John A. Kronstadt an, dass die Vermögenswerte der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen eingefroren werden, und erließ eine EX PARTE TEMPORARY RESTRAINING ORDER WITH ASSET FREEZE, APPOINTMENT OF A TEMPORARY RECEIVER, AND AND AND EQUITABLE RELIEF, AND ORDER TO SHOW CAUSE WHY A PRELIMINARY INJUNCTION SHOULD NOT ISSUE (die „TRO“). Die TRO und die nachfolgende ORDER RE PRELIMINARY INJUNCTION (die „PI“) verbietet den Beklagten, das Geschäft zu führen oder den Receiver zu behindern. Mit der TRO wurde außerdem Thomas A. Seaman zum Konkursverwalter bestellt.

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