FICA IRS Student Guidelines and Rules

Studenten müssen im Allgemeinen keine FICA-Steuern zahlen. Die Universität folgt den IRS-Regeln, um die Befreiung eines Studenten von der FICA-Steuereinbehaltung zu bestimmen. FICA (Federal Insurance Contributions Act) bezieht sich auf Steuern für die Sozialversicherung (OASDI) und Medicare. Wenn ein Anspruch besteht, werden von OASDI 6,2 % und von Medicare 1,45 % einbehalten, so dass die Gesamtsteuer 7,65 % beträgt.

Studentenstatus

Um als Student zu gelten, muss ein Angestellter immatrikuliert sein und regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen, um ein Studium zu absolvieren. Darüber hinaus müssen die Leistungen des Arbeitnehmers „im Zusammenhang mit und zum Zweck des Studiums“ erbracht werden, was bedeutet, dass die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in erster Linie ausbildungsbezogen sein muss.

Anzahl der Kreditstunden

Arbeitnehmer sind von der FICA-Steuer befreit, wenn sie die Mindestkriterien für einen Halbtagsstudenten erfüllen:

  • Untergraduierter Student: 6 Kreditstunden
  • Graduierter Student: 3 credit hours
  • Promotionskandidat: 1 credit hour
  • Fortgeschrittener Master-Kandidat: 1 credit hour (sofern sie ihre Kursarbeit abgeschlossen haben und an einer Diplomarbeit oder Dissertation arbeiten, für die sie sich in diese Kurse einschreiben: 8888, 8777, 8666, 8444 und 8333).

Mitarbeiter, die nicht für die FICA-Befreiung für Studenten in Frage kommen

Vollzeitbeschäftigte: Angestellte mit einer normalen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche

Fachangestellte: Definiert als Angestellte, deren Arbeit:

  • fortgeschrittene Kenntnisse in einem wissenschaftlichen oder gelehrten Bereich erfordert
  • die ständige Ausübung von Ermessen und Urteilsvermögen erfordert
  • vorwiegend intellektueller und vielseitiger Natur ist

Einige Ausnahmen können nach Abwägung aller Tatsachen und Umstände gemacht werden.

Berufstätige: Definiert als diejenigen, die Anspruch auf:

  • Ruhestandspläne
  • Urlaub, Krankheitsurlaub und bezahlte Feiertage
  • Beitragszahlungen
  • Lebensversicherung, Pflegeleistungen, und andere Erwägungen

Postdoktoranden und Stipendiaten

Arzthelfer und Praktikanten

Studenten, die zu Beginn oder am Ende eines akademischen Semesters arbeiten

Beginnt oder endet das akademische Semester zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Lohnzeitraums, kann der gesamte Lohnzeitraum von der FICA befreit werden.

Unterbrechungen von weniger oder mehr als 5 Wochen

Wenn der Student für das folgende Semester eingeschrieben ist, hat er Anspruch auf die FICA-Befreiung, wenn die Unterbrechung weniger als fünf Wochen beträgt. Wenn der Student während einer Schulpause von mehr als fünf Wochen (z. B. im Sommer) arbeitet, hat er keinen Anspruch auf eine FICA-Befreiung, wenn er während der Pause nicht am Unterricht teilnimmt.

Für weitere Informationen

Für weitere Einzelheiten oder Fragen zur FICA-Befreiung für Studenten und zum IRS Revenue Procedure 2005-11 wenden Sie sich bitte an die Abteilung Payroll Services unter 4-UOHR (612-624-8647 oder 800-756-2363).

Anti-Missbrauchs-Regel

Der IRS kann die FICA-Befreiung ignorieren, wenn die Einrichtung die Richtlinien „unangemessen“ angewandt hat, um die Beziehung zwischen einem Arbeitnehmer und der Einrichtung falsch darzustellen, um die Zahlung von FICA-Steuern zu vermeiden.

Hier zwei Beispiele, bei denen die Anti-Missbrauchs-Regel Anwendung findet:

  • Forschungslaborangestellte, die zuvor Angestellte waren, aber in einen Nicht-Angestellten-Status umgewandelt wurden und sich für ein Zertifikatsprogramm einschreiben mussten, das sechs Kreditstunden pro Semester für Arbeitserfahrung im Labor gewährte
  • Ein Angestellter, der viele Jahre lang Vollzeit für eine Universität gearbeitet hat, in einer Tätigkeit, die im Allgemeinen von Nicht-Studenten ausgeführt wird, der sich für sechs Kreditstunden pro Semester eingeschrieben hat, während er weiterhin Vollzeit in derselben Tätigkeit arbeitet. Es wäre unangemessen, daraus zu schließen, dass die Arbeit des Arbeitnehmers plötzlich „mit dem Studium zusammenhängt und diesem dient“, nur weil der Arbeitnehmer sich für einen Kurs eingeschrieben hat.

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