Erneuerung des Führerscheins

Alle Führerscheine für Fahrschüler, Führerscheinkarten, befristete Führerscheine und berufliche Fahrerlaubnisse, die während des Zeitraums vom 26. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 ablaufen, gelten als gültig und ihre Gültigkeitsdauer wird um eine weitere tilgungsfreie Zeit bis zum 31. August 2021 verlängert. (Gazette 43958 vom 3. Dezember 2020)

. (Gazette 43539 vom 22. Juli 2020)

Über die Erneuerung des Führerscheins

Sie müssen Ihren Führerscheinausweis vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erneuern. Wenn Sie ihn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erneuern, müssen Sie einen vorläufigen Führerschein beantragen, der zusätzliche Kosten verursacht, während Sie auf die Ausstellung Ihres Führerscheins warten.

Hinweis: Bei der Erneuerung Ihres Führerscheins müssen Sie keine Fahrprüfung ablegen. Sie werden einem Sehtest unterzogen und Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Alternativ können Sie Ihre Augen auch von einem Optiker untersuchen lassen und den Bericht bei der Führerscheinprüfstelle abgeben. Wenn sich Ihr Sehvermögen seit der Ausstellung Ihres Führerscheins verschlechtert hat, werden neue Bedingungen an Ihren Führerschein geknüpft.

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