EINE EINFÜHRUNG IN DIE KLASSE 9 SONSTIGE GEFÄHRLICHE ABFÄLLE
Während die Klassen 1 bis 8 spezifische Definitionen für die von ihnen ausgehenden Gefahren haben (z. B. Flammpunkte, Korrosionsraten, tödliche Dosen usw.), sind die Parameter der Klasse 9 absichtlich nebulös.), sind die Parameter der Klasse 9 absichtlich nebulös – und damit potenziell auf viele Materialien anwendbar, die normalerweise nicht unter die peinliche Fülle von Gefahrgutvorschriften fallen, die wir sonst genießen.
Wir sollten hier auch erwähnen, dass es so etwas wie einen gefährlichen Abfall nicht gibt, der ordnungsgemäß als Klasse 9 eingestuft werden kann und gleichzeitig in einer der Klassen 1 bis 8 zu Hause ist. Interessantes Paradoxon?
Haben Sie einen gefährlichen Abfall der Klasse 9 vor Ort?
Die üblichen Verdächtigen sind Stoffe, die eine betäubende, schädliche oder „ähnliche“ Eigenschaft haben, die bei Personen in der Nähe „extreme Belästigung oder Unannehmlichkeiten“ hervorrufen könnten – insbesondere bei Flugzeugpiloten, LKW-Fahrern, Eisenbahnern oder Seeleuten, die das Zeug transportieren.
Darunter fallen gefährliche Stoffe und Abfälle, Meeresschadstoffe und „Materialien mit erhöhter Temperatur“, d. h. Dinge, die bei hohen Temperaturen transportiert werden müssen (z. B. Asphalt, Teer für Dächer, Ihre weltberühmte Grillsauce usw.).
Typische Beispiele für verschiedene gefährliche Abfälle der Klasse 9 sind unter anderem:
- Acetaldehyd-Ammoniak
- Ammoniumnitrat-Düngemittel
- Asbest
- Flugzeugregulierte Flüssigkeit
- Automobil-Airbags
- Batteriebetriebene Geräte
- Batterie-Fahrzeug
- Benzaldehyd
- Chemikalienkästen
- Erste-Hilfe-Kästen
- Lithiumbatterien
- Magnetisierte Materialien
- Kunststoff-Formmasse
- Selbstaufblasbareaufblasbare Rettungswesten
- Schwefel
Entsorgung von Materialien der Klasse 9
Um sicherzustellen, dass ein gefährliches Material ordnungsgemäß gehandhabt und/oder entsorgt wird, ist es wichtig, dass er richtig eingestuft wird. Bei Gefahrstoffen der Klasse 9 wird dies natürlich heikel, da sie sich vor allem dadurch auszeichnen, dass sie sich der Einstufung widersetzen.
Daher sind die Erfahrung, das Wissen und die technischen Ressourcen eines seriösen Unternehmens für die Entsorgung gefährlicher Abfälle unerlässlich, damit Sie sicher und legal sind.
Erinnern Sie sich daran, dass Sie für einen gefährlichen Abfall „von der Wiege bis zur Bahre“ im EPA-Jargon verantwortlich sind, was bedeutet, dass die Auswahl eines Transport- und/oder Behandlungsunternehmens, das die EPA-Vorschriften erfüllt, in Ihrer Verantwortung liegt.
Beauftragen Sie das falsche Unternehmen, und Sie können am Haken sein – im großen Stil.
Für erschwingliche landesweite Sonderabfallentsorgungsdienste rufen Sie Hazardous Waste Experts unter (888) 681-8923 an oder klicken Sie hier, um ein Angebot per E-Mail zu erhalten.
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