Überlegungen zur EU-Definition von Nanomaterialien: Wissenschaftliche Unterstützung für die Politik

In den letzten Jahren ist eine zunehmende Zahl von Anwendungen und Produkten verfügbar geworden, die Nanomaterialien enthalten oder verwenden. Dies hat Bedenken aufkommen lassen, dass einige dieser Materialien neue Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen könnten. Eine klare Definition, die Nanomaterialien von anderen Materialien unterscheidet, ist Voraussetzung für die Aufnahme von Bestimmungen für Nanomaterialien in die Gesetzgebung. Im Oktober 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien“, die in erster Linie dazu dienen soll, eindeutige Kriterien zur Identifizierung von Materialien festzulegen, für die besondere Rechtsvorschriften gelten könnten, aber auch um eine einheitliche Auslegung des Begriffs „Nanomaterial“ zu fördern. In diesem Papier wird der aktuelle Stand der verschiedenen Regelwerke der Europäischen Union in Bezug auf Nanomaterialien beschrieben, und es werden die wichtigsten für die Regulierung von Nanomaterialien relevanten Fragen diskutiert. Dies wird zu einem besseren Verständnis der Auswirkungen der Entscheidungen beitragen, die politische Entscheidungsträger bei der weiteren Regulierung von Nanomaterialien treffen müssen. Potenzielle Probleme, die angegangen werden müssen, und Forschungsbereiche, zu denen die Wissenschaft beitragen kann, werden aufgezeigt. Dazu gehören die Sensibilisierung für Situationen, in denen nanobedingte Risiken bei Materialien auftreten können, die nicht unter die Definition fallen, die Anleitung und Weiterentwicklung von Messverfahren und der Umgang mit Veränderungen während des Lebenszyklus.

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